Allgemeine Geschäftsbedingungen
Tattoo Buddy
Maierbachstraße 13
78234 Engen-Neuhausen
1 . Gegenstand des Vertrags
Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung der Vertragsbedingungen für sämtliche Verträge die Mitarbeiter von Tattoo Buddy mit dem Vertragspartner, nachfolgend „Kunde“ genannt, schließt. Es gelten jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Tattoo Buddy in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
2. Zustandekommen des Vertrags
Die Angebote von Tattoo Buddy sind unverbindlich. Der Vertrag kommt erst zustande, nachdem Tattoo Buddy dem Kunden den Auftrag nach Erhalt einer Anzahlung mit einem Sitzungstermin bestätigt hat. Tattoo Buddy behält sich vor, einen Auftrag abzulehnen. Ansprüche jeglicher Art aus dieser Ablehnung werden durch Tattoo Buddy ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Informationspflichten
Der Kunde ist beim Zustandekommen des Sitzungstermins / Vertrags verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Unterlässt der Kunde diese Information oder gibt er falsche Daten an, wie z.B. einen falschen Namen und Telefonnummern, so kann Tattoo Buddy, soweit ein Vertrag zustande gekommen ist, vom Vertrag zurücktreten.
Das gilt insbesondere für den Fragebogen, den jeder Kunde vor der Tätowierung ausfüllt.
4. Aufklärung des Kunden
Der Kunde wird vom Tätowierer über die spezifischen Gefahren, die mit der von ihm erbrachten Leistungen einhergehen, ausführlich informiert.
Insbesondere auf folgende Gefahren
a. Es kann beim Tätowieren, auch unter Beachtung aller gebotenen Sorgfalt, zu Verletzungen kommen. Der Kunde wurde über die speziellen Gefahren und Risiken hinsichtlich des speziellen von ihm gewünschten Tattoos ausführlich informiert.
b. Nach der Verheilung der Tätowierung kann es in einzelnen, sehr seltenen Fällen zur Narbenbildung kommen.
c. Ein Tattoo benötigt eine gewisse Abheilzeit und besondere Pflege. Die Dauer der Abheilzeit ist von verschiedenen, auch individuellen Faktoren abhängig. Der Kunde ist hierüber informiert worden und hat hierzu insbesondere die vom Tätowierer überlassene Pflegeanleitung erhalten und diese vor Vertragsabschluss zur Kenntnis genommen und verstanden. Weiterhin wurde der Kunde darüber aufgeklärt, dass das Tätowieren ein Eingriff in die Unversehrtheit des Körpers ist. Der Kunde ist mit diesem Eingriff ausdrücklich einverstanden!
5. Preise und Zahlungsbedingungen
a. Für die Sitzungen gelten die jeweiligen Angebotspreise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung / Vertrags. Die Preise verstehen sich jeweils inklusive Nacharbeit (innerhalb 6 Monaten), soweit keine anderweitigen, schriftlichen Vereinbarungen getroffen worden sind.
b. Der Kunde zahlt mit der Terminvergabe eine sofort fällige Anzahlung gemäß Vereinbarung. Die Anzahlung ist in bar zu leisten.
c. Der Geldbetrag sowie Anzahlung sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist.
d. Bei Beendigung des Termins (Sitzung) ist der Rest des vorab festgelegten Preises für diese Sitzung (Fälligkeit der Vergütung i.S.v. § 641 I BGB) fällig. Die Vergütung ist in bar zu leisten.
6. Widerrufsrecht des Kunden
Der Kunde muss bis spätestens 2 Tage vor Beginn der Sitzung den Sitzungstermin absagen oder verschieben. Wenn der Kunde den Sitzungstermin bis spätestens 2 Tage vor Beginn absagt, bekommt er die komplette Anzahlung zurück oder sie wird auf einen Ersatztermin angerechnet. Wird diese Frist jedoch nicht eingehalten, und der Kunde sagt weniger als 2 Tage vor Beginn oder gar nicht ab, hat Tattoo Buddy das Recht, diese Anzahlung zur Minderung des Verdienstausfalles einzubehalten.
Kommt kein Folgetermin zustande oder entscheidet sich der Kunde im Nachhinein gegen die Tätowierung, sind Tattoo Buddy die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten (i.d.R. Entwurfskosten) zu erstatten.
7. Urheberrechte
a. Tattoo Buddy überprüft nicht, ob die Urheberrechte der Vorlagen von Kunden bei den Kunden liegen. Der Kunde versichert gegenüber Tattoo Buddy, dass er die Rechte an dieser Vorlage besitzt und stellt Tattoo Buddy von sämtlichen Forderungen frei, die aus einer ggf. erfolgten Rechtsverletzung oder sonstigen Verstößen gegen geltendes Recht entstehen.
b. Die Urheberrechte der von Tattoo Buddy entworfenen, kundenindividuellen Vorlagen liegen grundsätzlich und immer bei Tattoo Buddy. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Urheberrechte und Nutzungsrechte an den vom Tätowierer erstellten Entwürfen zu wahren, diese nicht zu vervielfältigen oder an Dritte weiterzugeben. Es ist dem Kunden untersagt, ohne das Einverständnis des Tätowierers diesen Entwurf von einem anderen Tätowierer tätowieren zu lassen oder weiterzuverkaufen. Ein Nutzungsrecht des Entwurfes, das beinhaltet, dass der Kunde das entworfene Motiv von einem anderen Tätowierer als einem Mitarbeiter von Tattoo Buddy tätowieren zu lassen, besteht also grundsätzlich nicht und muss im Einzelfall mit Tattoo Buddy abgestimmt werden.
Tattoo Buddy wird jede Verletzung des Urheberrechts zur Anzeige bringen.
8. Abnahme
Die Abnahme des Tattoos hat unmittelbar nach der Durchführung durch den Kunden zu erfolgen. Der Tätowierer dokumentiert das fertige Tattoo fotografisch.
9. Gewährleistung
Mit dem Tätowieren geht grundsätzlich eine Körperverletzung einher. Es handelt es sich um einen operativen Eingriff in den menschlichen Organismus. Das Tätowieren ist das Einfügen von Farbstoffen in die menschliche Haut oder Schleimhaut zu dekorativen Zwecken unter Zuhilfenahme spezieller Instrumente. Der Kunde stimmt dieser Körperverletzung ausdrücklich zu. Sie ist Bestandteil dieses Vertrags.
Da der Tätowierer nur die fachgerechte Anbringung gewährleistet, haftet er nur in Fällen grober Fahrlässigkeit und von Vorsatz. Der Tätowierer schließt jedoch die Haftung für jegliche falsche oder falsch verstandene Nachsorge des Tattoos aus. Genaue Pflegeinformationen werden dem Kunden zunächst vom Tätowierer mündlich erklärt und in Form einer schriftlichen Pflegeanleitung übergeben.
10. Unwirksame Bestimmung
Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein sollten, bleibt hiervon die Wirksamkeit des übrigen Vertrags unberührt. Etwaige unwirksame Bestimmungen werden durch die jeweilige Regelung ersetzt, die in gesetzlich zulässigerweise, den von den Vertragsparteien mit dieser Bestimmung zum Ausdruck gebrachten Willen am nächsten kommen.